Vom Mittelalter bis ins 21. Jahrhundert
Mittelalter und Frühe Neuzeit
Bemerkenswert ist, dass der ehemalige Sitz einer Obmannschaft und spätere Gemeindesitz Voglarn weder eine Pfarrei ist, noch ein Gotteshaus besitzt und nur aus ein paar Anwesen besteht. Dies weist auf eine späte Besiedlung hin. Voglarn dürfte dennoch dem Landesausbau des 8. und 9. Jahrhunderts angehören, wofür auch die Gewannflur ein Indikator ist (siehe Kap. „Dorf- und Flurstruktur“). Oberhalb von Voglarn verengt sich der Talraum, was dort den möglichen Siedlungsraum beschränkte.
1158 (Kopie des 13. Jahrhunderts) wird Voglarn erstmals in den Traditionen des Klosters Formbach (Nr. 401) in Zusammenhang mit einem Wikerus de Vogelaren genannt. Dem Siedlungsname liegt eine Pluralform von mittelhochdeutsch vogeler, vogelaere „Vogelfänger“ zugrunde, so dass sich als Erklärung „bei den Vogelfängern“ ergibt (Reitzenstein 2008). Es ist der Ort der Vogelfänger, des Vogelherdes (Wurster 2006, S. 12). Die Belege des 12. Jahrhunderts beziehen sich wohl alle auf Obervoglarn, das seit 1989 amtlich nur noch Voglarn heißt. Differenzierte Namensformen sind in den Ortenburger Urkunden (Nr. 158 und 184) 1352 zu Obrn Voglorn und 1363 zu Obern Vogloren (Reitzenstein 2008). Etwa um die Mitte des 15. Jahrhunderts war das bayerische Landgericht Griesbach in fünf sog. Ämter eingeteilt. Die Ämter wiederum gliederten sich in Obmannschaften, den Gemeinden von heute vergleichbar. Das Gebiet um Fürstenzell lag im „Amt vorm Wald“, mit Wald ist der Neuburger Wald gemeint. Es war aufgeteilt in die Obmannschaften Engertsham, Höhenstadt, Irsham und Voglarn. Der Umfang dieser Obmannschaften entsprach im großen und ganzen den späteren Gemeinden gleichen Namens. Voglarn gehörte zur Hofmark Söldenau, benannt nach dem gleichnamigen Ort rund 1 km nördlich von Ortenburg. Diese war von 1599 bis zu ihrer Aufhebung unmittelbarer Besitz der Grafen von Ortenburg (Blickle 1970, S. 120). Ortenburg selbst bildete bis 1805 eine eigenständige Reichsgrafschaft, deren Grenze nur wenige Kilometer südwestlich von Voglarn verlief. Östlich breitete sich das Territorium der Grafschaft Neuburg aus, mit der Burg Neuburg am Inn, rund 14 km südöstlich von Voglarn, als Mittelpunkt. Das Dorf lag also im Schnittpunkt verschiedener territorialer Herrschaften.

Im Rahmen der Güterkonskription im Kurfürstentum Bayern von 1752/1760 wurden alle Hofstellen nach dem sog. Hoffuß erfasst. Seit Ende des 15. Jahrhundert bildete dieser den Maßstab für die Besteuerung der Güter. Er spiegelt jedoch nicht immer ihre tatsächliche Größe wider. Einheit war der ganze Hof, Bruchteile desselben bezeichneten kleinere Güter. Das Dorf bestand damals aus acht Anwesen: dem 1/2-Huber, 3⁄8-Krautloher – nicht zu verwechseln mit der rund 0,5 km nördlich gelegenen ehemaligen Einöde Krautloh, die heute in Voglarn aufgegangen ist –, 1/4-Schmied und fünf 1⁄8-Anwesen (Schneider, Schöner, Schuster, Wirt und Zimmermann) (Blickle 1970, S. 121).
19. Jahrhundert
Das ehemalige Landgericht Griesbach war anlässlich der bayerischen Landesgerichtsorganisation von 1802/03 in seinem alten Umfang bestehen geblieben. In der Folgezeit wurden die politischen Gemeinden neu gebildet, darunter die Gemeinde Voglarn, die sich mit dem gleichnamigen Steuerdistrikt deckte. 1838 wurde das Landgericht Passau geteilt. Das neue Landgericht Passau II erhielt die Gemeinden rechts der Donau, wobei ihm neun Gemeinden des Landgerichts Griesbach zugeteilt wurden, darunter Voglarn (Veit 1978, S. 511). Um 1840 lebten in den elf Häusern 108 Personen (Siebert 1840, S. 149). Das Grundsteuerkataster von 1842 listet sechs Anwesen auf, zwei mit jeweils einem Zubaugut. Ein neueres Häusl lag am westlichen Rand der Gemarkung, weit außerhalb des eigentlichen Dorfes. Die sechs Gehöfte des bäuerlich strukturierten Dorfes besaßen zusammen 387 Tgw. Grund. Die Flächenausstattung bewegte sich zwischen 21,8 und 111,7 Tgw., im Durchschnitt 64,4 Tgw., bei Einschluss von Ackerland, Grünland und Wald. Vier der damaligen Anwesen sind als vollbäuerlich anzusehen. Es sind dies der 1/2-Huberhof mit radizierter Sagmühlgerechtsame und unausscheidbarer 1⁄8-Schauerzubausölde (Hs.-Nr. 43 mit 111,7 Tgw.), der 3⁄8-Bauernhof (Hs.-Nr. 45 mit 90,9 Tgw.), der 1/4-Schmiedhof mit radizierter Schmiedgerechtsame (Hs.-Nr. 46 mit 62,7 Tgw.) und der 1/4-Wirtshof mit radizierter Wirtsgerechtsame und dann unausscheidbaren 1⁄8-Oellerzubaugut (Hs.-Nr. 48 mit 62 Tgw.). Mittelbäuerlich waren der 1⁄8-Weberhof (Hs.-Nr. 47 mit 37,5 Tgw.) und der 1⁄8-Schwarzen (frühere Schmiedsölde, Hs.-Nr. 44 mit 21,8 Tgw.). Die statistische Beschreibung des Bistums Passau aus dem Jahre 1867 zählt in Voglarn neun Häuser mit insgesamt 69 Seelen (Rottmayr 1867, S. 130). 1871 und 1875 waren es ebenso viele (Königlich Bayerisches Statistisches Bureau 1877, Sp. 576 und S. 113). 1885 verteilten sich die inzwischen 78 Einwohner auf zwölf Wohngebäude, Schulort war seit 1867 das benachbarte Jägerwirth (Königlich Bayerisches Statistisches Bureau 1888, Sp. 540). 1886 wurde eine Freiwillige Feuerwehr im Ort gegründet und mit dem Bau eines Feuerwehrgerätehauses begonnen (Huber u. a. 1986, S. 25).
20. Jahrhundert
1903 bestand das Dorf aus elf Wohngebäuden mit 77 Personen (Königlich Bayerisches Statistisches Bureau 1904, Sp. 564). 1925 beherbergte es 53 Bürger in zehn Wohngebäuden (Bayerisches Statistisches Landesamt 1928, Sp. 577). 1950 lebten in den 17 Wohnhäusern aufgrund des Zuzugs von Heimatvertriebenen bereits 123 Menschen. Schul- und Pfarrort war Jägerwirth (Bayerisches Statistisches Landesamt 1952, Sp. 547). 1954 wurde ein neues Feuerwehrgerätehaus errichtet (Huber u. a. 1986, S. 25). 1961 beherbergten die 16 Wohngebäude nur mehr 61 Personen (Bayerisches Statistisches Landesamt 1964, Sp. 406). Viele der im Dorf untergekommenen Vertriebenen des Zweiten Weltkriegs waren wegen der besseren Verdienstmöglichkeiten in die Städte abgewandert. 1970 hatte Voglarn 64 Bewohner (Bayerisches Statistisches Landesamt 1978, S. 84). Im Zuge der Landkreisgebietsreform 1972 gliederte man den Landkreis Passau neu. 1978 wurde Voglarn in den Markt Fürstenzell eingemeindet (Binder 2001, S. 32). 1987 existierten 22 Wohngebäude mit 92 ansässigen Bürgern (Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 1991, S. 200). Derzeit hat Voglarn 75 Einwohner. Die Wohngebäudezahl hat sich damit seit Anfang des 20. Jahrhunderts in etwa verdoppelt, während die Zahl der Einwohner gleich geblieben ist. Die knapp 0,5 km nördlich gelegene ehemalige Einöde Krautloher ist inzwischen in Voglarn aufgegangen, nachdem sie durch Teilung auf mehrere Anwesen und Wohngebäude angewachsen ist.
Dorf- und Flurstruktur
Voglarn ist nach dem Extraditionsplan von 1841 als kleines lockeres Dorf in der Grundform zu bezeichnen (Born 1977, S. 114 ff.). Sein formales Kennzeichen war die Dorfstraße mit ihrer unregelmäßigen Straßenführung, die mitten durch die Siedlung ging und den Grundriss bestimmte. Aufgrund verschieden großer Hofreiten war der Ortsumriss nicht der Straßenführung angepasst. An der Dorfstraße waren die Gehöfte zweizeilig aufgereiht, wobei auf der östlichen Seite nur eines der sieben Anwesen lag. Voglarn entwickelte sich analog zur Topographie. Die Dorfstraße markierte den Verlauf der Geländestufe am Rand der Talniederung. Der Rand der feuchten Niederung bestimmte die Längserstreckung des Wohnplatzes. Die Gehöftbildung war Mitte des 19. Jahrhunderts schon weit vorangeschritten. Die größten Gehöfte im Dorf, Nr. 43, 45, 46 und 48, bildeten Vierseitanlagen, wobei Hs.-Nr. 43, der größte Hof, die regelmäßigste Anlage besaß. Er lag am nördlichen Ortsende von Voglarn, leicht abgesetzt von den übrigen Höfen. Die Anwesen lassen erahnen, dass es sich früher um unregelmäßige Haufengehöfte gehandelt hat, wovon auf dem Extraditionsplan am ehesten noch die Hs.-Nr. 45 eine Ahnung vermittelt. Die beiden 1⁄8-Anwesen Nr. 44 und 47 bestanden ebenfalls aus mehreren kleinen Gebäuden in unregelmäßiger Anordnung. Bei Hs.-Nr. 48 trennte die Dorfstraße ein traufständiges Wirtschaftsgebäude auf der Ostseite von der eigentlichen Hofanlage. Die Trennung von Wohnhaus und Stall war bei allen Anwesen, außer bei Hs.-Nr. 44 und der 1⁄8-Schauerzubausölde zu Hs.-Nr. 43, bereits vollzogen. Im Grundsteuerkataster wird jeweils das Wohnhaus einzeln erwähnt, dazu Stadel und ein oder mehrere Ställe, noch häufiger Stadl mit Stall unter einem Dach, sowie Schupfen. Getreidekästen sind bei den Hs.-Nrn. 43, 44, 45, 46 und 47 aufgelistet, ein Backofen bei den Hs.-Nrn. 44, 45, 47 und 48.
Die auf dem Extraditionsplan erkennbare Flureinteilung (Großblöcke, hofanliegende Parzellen, wiederholte Parallellagen von Flurparzellen zweier Anwesen) sowie die Besitzgrößen und historischen besitzrechtlichen Bezeichnungen im Grundsteuerkataster von 1842 geben als älteste Anwesen die Hs.-Nrn. 43 und 45 zu erkennen. Die Rückschreibung auf einen Althof – die Hs.-Nr. 43 – muss im Rahmen der vorliegenden Untersuchung spekulativ bleiben. Die streifenförmigen Besitzparzellen lagen in Gemengelage, wobei zu jedem Grundstück ein Weg führte. Bei der Flur handelte es sich um die Grundform einer Gewannflur, deren Einteilung den überwiegenden Teil erfasste. Lediglich an den Außenrändern der Ortsgemarkung ging die geschlossene Gewannanordnung in ein zerlapptes Ausgreifen in Wald und Ödland über. Die Gewannflur ist sekundär entstanden, sie hängt mit dem Aufkommen der Dreifelderwirtschaft zusammen. Ihr Parzellierungsgrad korrespondierte mit der Zunahme der Hofstellen durch Teilung. Maßgeblich für die Gewanngestaltung waren die Geländeverhältnisse. Ihre Ausrichtung folgte der Topographie. Als ältere Gewanne mit blockförmigem Umriss sind im Südwesten das Oberfeld und im Nordwesten das Unterfeld anzusprechen. Jüngere Zurodungen waren im Südosten – bezeichnenderweise jenseits des Voglarner Bachs – das Erlenfeld und im Nordosten das Waldfeld. Es handelte sich um die einzelnen Sektionen der Dreifelderwirtschaft. Die Allmendeflächen (Weiden) im Auenbereich waren zur Zeit des Extraditionsplans bereits unter den Anwesen aufgeteilt. Der Wald am Rand der Gemarkung – die Nadelwaldsignatur überwiegt den Laubwald – erscheint mehr oder weniger als lichte Übergangszone ohne scharfe Grenzen, die man wenn nötig, rodend überschritt.
Die erste Ortsansicht Voglarns entstand in der Zeit zwischen 1620 und 1630, also schon während des Dreißigjährigen Krieges (siehe Photodokumentation). Sie stammt von Graf Friedrich Kasimir von Ortenburg (1591–1658), der damit in erster Linie seinen Besitz dokumentieren wollte (Gebhard 1984, S. 53). Die Darstellung vermittelt physiognomisch den Eindruck einer traditionellen Agrarlandschaft. Das Ortsbild ist heute nicht mehr anzutreffen. Voglarn ist nur an der Topographie wiederzuerkennen. Auf dem Aquarell sind ca. sieben bis acht Anwesen abgebildet, also das ganze Dorf. Es bestand auch Mitte des 18. und Mitte des 19. Jahrhunderts aus acht Anwesen. Sie zeigen Strohdächer im Wechsel mit Scharschindeldächern. Wenn man der Andeutung der Fenster glauben darf, so handelt es sich um erdgeschossige Bauten. Vor den Gehöften liegt eine eingezäunte Dorfweide, die auch als Bleichanger diente. Hier ist das Wäschetrocknen und das Wäscheploien dargestellt sowie das Spannen eines Leintuches, im Vordergrund ein Zaun (Gebhard 1980, S. 307). Das Aquarell ist ein gutes Beispiel für die Abgrenzung der einzelnen Nutzflächen durch Zäune und Gatter (Gebhard 1984, S. 56). Für die Hausforschung ist wichtig festzustellen, dass der Vollwalm damals offenbar schon im Rückgang war, die Giebel verbrettert sind.
Gegenwärtige Dorfstruktur
Im Ortskern hat sich die auf dem Extraditionsplan dokumentierte räumliche Grundstruktur – bei gleichzeitig starker Verdichtung – erhalten. Die inzwischen asphaltierte Dorfstraße, die keinen Straßennamen besitzt, dient wie eh und je als bauliche Leitlinie und zur Erschließung der Anwesen. Das historische Wegenetz hat sich jedoch verändert. Die Dorfstraße ging im Norden früher östlich um das Anwesen Hs.-Nr. 12, heute westlich. Im Osten führt eine Umgehungsstraße, die Kreisstraße PA 22, den Verkehr aus dem Raum Jägerwirth in Richtung Norden am Dorf vorbei. Am westlichen Ortsrand wird der Schwerlastverkehr, dessen Quelle die südwestlich gelegenen Kiesgrube ist, auf eine neue Straße unmittelbar am Ortsrand abgelenkt. Jenseits dieser Straße hat sich singulär ein Gewerbebetrieb angesiedelt. Alle Hofreiten zeigen sich einschneidend überformt. Insgesamt wurde die Bausubstanz aus der Zeit des Extraditionsplans fast vollständig ausgetauscht. Gasthaus und Schmiede sind verschwunden, ebenso die Säge bei Hs.-Nr. 12 und der zugehörige Mühlkanal, eine Ableitung vom Voglarner Bach. An mehreren neuen Standorten entstanden Wohnhäuser. Am nördlichen Ortsrand ist ein industrielles Kiesmischwerk errichtet worden, das den Ortseingang durch seine sperrige Struktur dominiert, daneben unvermittelt das örtliche Feuerwehrhaus, dazwischen ein Flurkreuz. Im Westen ist die Bebauung in die Aue vorgerückt. Ein Wohnhaus hat die natürliche nasse Bebauungsgrenze bereits überschritten. Im 19. Jahrhundert ist eine Holzkapelle errichtet worden. Die umgebende Flur wurde durch eine Flurbereinigung überformt. Zusammenlegungen haben die streifenförmigen Besitzparzellen wesentlich vergrößert. Ihre Ausrichtung wurde meist beibehalten. Einige streifenförmigen Parzellen, die sich nach Westen den Hang hinauf ziehen, erinnern an die alte Flureinteilung. Voglarn charakterisiert heute eine bunte Gemengelage: im Ortskern entlang der Dorfstraße ältere Anwesenstandorte mit vielfach jüngerer Bausubstanz, besonders am Ortsrand neue großzügige Wohnhäuser, im Westen ein Gewerbebetrieb, im Norden eine Industrieanlage und das Feuerwehrhaus, in der Peripherie Abbauflächen, Erschließungs- und Umgehungsstraßen und dazwischen eingestreut Relikte der historischen Kulturlandschaft.
Wegenetz
(Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf die jeweilige Eintragung in der Karte „Historische Wegeführung und Frühform des Dorfes“; die topographische Bezeichnung der Zielorte der Wege bezieht sich auf die Verhältnisse um 1842). Eine Straße führte am westlichen Rand des Tals durch das Unterfeld nach Norden zur Einöde Krautloher (0,5 km) und weiter nach Untervoglarn (1 km) und Sandbach an der Donau (4 km). Bei Untervoglarn bestand eine westliche Abzweigung nach Holzkirchen (3,5 km), dem Sitz der Pfarrei (Nr. 1). Den Bach querend ging ein Weg in den Osten der Ortsgemarkung mit der Flurlage Waldfeld (Nr. 3). Von ihm zweigte nach Norden ein Weg in den Wald am Rand der Gemarkung ab (Nr. 2). Eine Straße führte im Südosten in das Erlenfeld, mit Verbindung nach Jägerwirth, damals noch eine Streusiedlung (1,5 km)(Nr. 4). Sie ist bereits auf dem Aquarell von 1620/30 im Vordergrund dargestellt. Von ihr zweigte ein südlich gerichteter Fußweg ab (Nr. 5). Die Dorfstraße führte im Süden zu den Einöden Ober- und Unterhaushof (0,5 km und 1 km). Sie erschloss gleichzeitig die Flurlage Oberfeld (Nr. 6). Im Nordosten lief ein Weg an den Rand der Ortsgemarkung, wo am Waldrand eine Kiesgrube existierte. Er erschloss die Flurlage Unterfeld (Nr. 7). Als ältere Trasse ist der Weg von Unter- und Oberhaushof im Süden (Nr. 1) durch das Dorf nach Norden (Nr. 6) anzusprechen. Er folgt der Ökotopengrenze im Tal und trennt die parzellierte Flur westlich von der ehemals unparzellierten Aue östlich. Die anderen Wege orientieren sich allesamt nicht an den Parzellen- bzw. Gewanngrenzen. Sie sind also jünger als die Flureinteilung. Insgesamt lag Voglarn verkehrsfern. Keine Straße von üerregionaler Bedeutung tangierte das Dorf. Auch der Eisenbahnbau des 19. Jahrhunderts erreichte es nicht.
Quelle: Denkmalpflegerischer Erghebungsbogen, Sebastian Maier – Juli 2008